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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SANSEI innovations
c/o MMC Marketing und Multimedia Consulting Schneider
Lochackerweg 26
5702 Niederlenz
Schweiz

UID: CHE-297.638.265
MWST-Nr.: CHE-297.638.265 MWST
D-U-N-S®: 48-001-3216

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, Lieferungen und Leistungen von SANSEI innovations, insbesondere für Bestellungen über SANSEI.CH, direkte Bestellungen, Offerten und Messeverkäufe sowie für von SANSEI innovations selbst ausgeführte Service- und Installationsleistungen.

Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder separaten Verträgen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Produktdarstellungen, Beschreibungen, Preise und technische Angaben auf SANSEI.CH dienen der Information und stellen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch SANSEI innovations, der Auslieferung der Ware oder mit Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Technische Weiterentwicklungen sowie geringfügige Abweichungen in Ausführung, Abmessungen oder Darstellung bleiben vorbehalten, sofern Funktion, Qualität und vereinbarter Verwendungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

3. Preise und Zahlung

Die gegenüber Privatkunden angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Versand, Installation, Service, Verbrauchsmaterial und weitere Zusatzleistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben oder vereinbart wurde.

Leistungen externer Sanitärfachbetriebe sind nicht Bestandteil der Leistungen von SANSEI innovations, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Diese Leistungen werden vom jeweiligen Fachbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet.

Es gelten die in der Bestellung, Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. SANSEI innovations ist berechtigt, angemessene Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

4. Lieferung

Angegebene Liefer- und Bereitstellungstermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen, behördlichen Massnahmen oder anderen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SANSEI innovations verlängern die Lieferfrist angemessen. Bei wesentlichen Verzögerungen wird der Kunde informiert.

5. Installation und Sanitärarbeiten

SANSEI innovations führt einfache Installations- und Anschlussarbeiten selbst aus, sofern dafür keine wesentlichen Eingriffe oder Anpassungen an bestehenden Sanitär-, Elektro- oder Gebäudeinstallationen erforderlich sind.

Erforderliche Sanitärarbeiten an bestehenden Installationen werden durch qualifizierte externe Sanitärfachbetriebe ausgeführt. SANSEI innovations kann hierfür einen geeigneten Fachbetrieb organisieren, koordinieren und dem Kunden vermitteln.

Der Sanitärfachbetrieb erbringt seine Leistungen selbstständig und auf eigene Verantwortung. Die Sanitärarbeiten werden vom jeweiligen Fachbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet. Der Vertrag über diese Sanitärarbeiten besteht zwischen dem Kunden und dem ausführenden Sanitärfachbetrieb.

Für die fachgerechte Ausführung der Sanitärarbeiten sowie für daraus entstehende Mängel oder Schäden ist der ausführende Sanitärfachbetrieb nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen verantwortlich. Die Verantwortung von SANSEI innovations für die von SANSEI innovations gelieferten Produkte und selbst ausgeführten Arbeiten bleibt davon unberührt.

Der Kunde stellt sicher, dass der Installationsort zugänglich ist und die erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen vorhanden sind. SANSEI innovations übernimmt keine Verantwortung für bereits bestehende Mängel oder Schäden an Leitungen, Anschlüssen, Armaturen, Elektroinstallationen oder anderen bauseitigen Einrichtungen, soweit diese nicht durch SANSEI innovations verursacht wurden.

6. Mängel und Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferte Ware bzw. die von SANSEI innovations ausgeführte Leistung nach Erhalt oder Fertigstellung zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen mitzuteilen.

Bei einem berechtigten Mangel an einem von SANSEI innovations gelieferten Produkt erhält SANSEI innovations zunächst Gelegenheit, den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Reparatur, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.

Für neue Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber Konsumenten grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Mängelrechte, Gewährleistungsfristen und Mängelrügefristen bleiben vorbehalten.

7. Freiwillige Garantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung kann SANSEI innovations für einzelne Produkte eine freiwillige Garantie gewähren. Umfang und Dauer ergeben sich aus den beim jeweiligen Produkt, in der Offerte oder im Vertrag angegebenen Garantiebedingungen.

Die freiwillige Garantie umfasst insbesondere keine Schäden, die durch unsachgemässen Betrieb, Frost, äussere Einwirkungen, eigenmächtige Veränderungen, nicht fachgerechte Fremdinstallationen oder die Missachtung vorgeschriebener Wartungs-, Reinigungs-, Rückspül- oder Wechselintervalle verursacht wurden.

Filtermedien, Filterkartuschen, Membranen, CO₂ und andere bestimmungsgemäss zu wechselnde oder sich verbrauchende Komponenten sind Verbrauchsmaterialien. Normaler Verbrauch und normale Abnutzung stellen keinen Garantiefall dar.

8. Rückgabe

Das Schweizer Recht sieht für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht vor.

Gewährt SANSEI innovations für ein bestimmtes Produkt ausdrücklich eine Rückgabe-, Test- oder Geld-zurück-Garantie, gelten die beim jeweiligen Produkt, in der Offerte oder im Vertrag angegebenen Bedingungen und Fristen.

Individuell angefertigte oder speziell konfigurierte Produkte sowie bereits verwendete Verbrauchs- und Hygieneartikel können von einer freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen werden, soweit gesetzlich zulässig.

9. Wartung und Betrieb

Der Kunde ist für den bestimmungsgemässen Betrieb der Anlage und die Einhaltung der für das jeweilige Produkt vorgesehenen Wartungs-, Reinigungs-, Rückspül- und Wechselintervalle verantwortlich.

Werden vorgeschriebene Wartungsarbeiten nicht durchgeführt oder Anlagen entgegen den technischen Vorgaben betrieben, können freiwillige Garantieansprüche entfallen, soweit der geltend gemachte Schaden damit in Zusammenhang steht.

Für separat abgeschlossene Service- oder Wartungsabonnemente gelten zusätzlich die im jeweiligen Vertrag festgelegten Leistungen, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen.

10. Wasserqualität und Leistungsangaben

Die tatsächliche Leistung einer Wasseraufbereitungsanlage hängt unter anderem von der Zusammensetzung und Qualität des Eingangswassers, dem Wasserdruck, der Temperatur, dem Durchfluss, dem Verbrauch und dem Wartungszustand ab.

Angaben zu Filterleistung, Kapazität, Durchfluss, Standzeit oder zur Reduktion bestimmter Wasserinhaltsstoffe beziehen sich auf die jeweils angegebenen Prüf-, Betriebs- oder Referenzbedingungen. Abweichende örtliche Bedingungen können die tatsächlich erzielten Werte beeinflussen.

Individuell vereinbarte oder ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften bleiben davon unberührt.

11. Haftung

SANSEI innovations haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben vorbehalten.

SANSEI innovations haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemässe Installation oder Arbeiten selbstständig beauftragter Dritter, unsachgemässen Betrieb, nicht freigegebene Veränderungen oder mangelhafte bestehende Hausinstallationen zurückzuführen sind, soweit SANSEI innovations den Schaden nicht selbst zu vertreten hat.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SANSEI innovations, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Schweizer Recht wirksam begründet wurde.

13. Datenschutz

Personendaten werden gemäss dem geltenden Schweizer Datenschutzrecht und der auf SANSEI.CH veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Vertragsverhältnisse mit SANSEI innovations ist Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lenzburg, Kanton Aargau, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

SANSEI innovations kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Für einen Vertrag gilt diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Vertragsbestandteil geworden ist.